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   BGH, 03.04.1952 - 3 StR 630/51   

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https://dejure.org/1952,432
BGH, 03.04.1952 - 3 StR 630/51 (https://dejure.org/1952,432)
BGH, Entscheidung vom 03.04.1952 - 3 StR 630/51 (https://dejure.org/1952,432)
BGH, Entscheidung vom 03. April 1952 - 3 StR 630/51 (https://dejure.org/1952,432)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 338
  • NJW 1952, 945
  • MDR 1952, 502
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.03.1952 - 1 StR 296/51

    Nichtabführen der von den Arbeitnehmern einbehaltenen Lohnsteuer an das Finanzamt

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  • RG, 12.12.1935 - 5 D 567/35

    Kann wegen Steuerhinterziehung bestraft werden, wer gewaltsam eine

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  • RG, 15.02.1926 - II 603/25

    Geht bei einer die Merkmale des § 263 StGB. verwirklichenden Steuerhinterziehung,

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  • BGH, 03.09.1970 - 3 StR 155/69

    Arbeitgeber - Steuerhinterziehung - Vorsätzliches Unterlassen - Abgabe von

    Zum Tatbestand der Steuerhinterziehung gehört allerdings auch das -- ungeschriebene -- Merkmal der Steuerunehrlichkeit (vgl. aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs BGHSt 2, 183, 184 [BGH 11.03.1952 - 1 StR 296/51] /185; 2, 338; BGH NJW 1953, 1841 Nr. 22).
  • BGH, 24.09.1963 - 1 StR 339/61

    Rüge des sachlichen Rechts bezüglich einer Verurteilung wegen bereits verjährter

    Das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal der Steuerunehrlichkeit (vgl. RGSt 70, 10; BGHSt 2, 338, 340) [BGH 03.04.1952 - 3 StR 630/51] hat die Strafkammer ebenfalls mit Recht als erfüllt angesehen.
  • BGH, 14.07.1961 - 4 StR 131/61

    Rechtsmittel

    Daraus ergibt sich, daß eine Unterstützung, die jemand dem Haupttäter erst nach der tatsächlichen Beendigung der Haupttat - nicht schon nach ihrer rechtlichen Vollendung - gewährt, begrifflich nicht mehr Beihilfe im Sinne des § 49 StGB sein kann (vgl. RGSt 71, 193, 194; OGHSt 2, 50; BGHSt 2, 343, 345 [BGH 03.04.1952 - 3 StR 630/51]/346).
  • BGH, 29.06.1971 - 5 StR 235/71

    Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung - Anforderungen an die

    Die Revision der Nebenklägerin nötigt wegen der Unteilbarkeit der Schuld- und Strafaussprüche dazu, das Urteil unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen, gleichviel, ob sie zur Nebenklage berechtigen oder nicht (RGSt 65, 60, 62; BGH NJW 1952, 945, 947 [BGH 03.04.1952 - 3 StR 630/51]; BGHSt 13, 143, 146) [BGH 01.10.1958 - 2 StR 251/58].
  • BGH, 04.12.1952 - 5 StR 336/52

    Rechtsmittel

    Die bewußte Nichterfüllung der den Angeklagten obliegenden Rechtspflicht stellt daher ein Verschweigen der Steuerpflichtigkeit und eine Erschwerung oder Vereitelung der alsbaldigen Beitreibung der Steuern, also eine Steuerunehrlichkeit, dar (RGSt 60, 166; 70, 11; BGH 3 StR 630/51 vom 3.4.1952 in NJW 52, S.945).
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